Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes in den Thüringer Landtag eingebracht, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wird. Die Gesetzesänderung ist erforderlich, weil die Zwangsmitgliedschaft aller an einer Hochschule immatrikulierten Studenten in einer sogenannten verfassten „Studierendenschaft“ das Grundrecht der Studenten auf Vereinigungsfreiheit verletzt. Darüber hinaus überschreiten die verfassten „Studierendenschaften“ regelmäßig ihr hochschulpolitisches Mandat und betreiben mithilfe der Zwangsbeiträge der Studenten einseitig politisch linke und linksextreme Politik. Der Thüringer Rechnungshof kritisiert überdies wiederholt die mangelhafte Wirtschafts- und Haushaltsführung durch Vertreter der verfassten „Studierendenschaften“.

Hierzu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, René Aust:

„Wir geben unseren Studenten ihre Freiheit zurück. Sie sollen nicht länger gezwungen sein, Strukturen zu finanzieren, die ideologische Arbeit betreiben.

Gleichzeitig erfüllen wir mit unserem Gesetz unser Versprechen, auf allen Ebenen gegen den Missbrauch öffentlicher Mittel vorzugehen.“

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Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen“ (Drucksache 7/6470)