Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Beschäftigte sind im Thüringer Polizei- und Justizbereich jeweils in welchen Behörden in der Entgeltgruppe 3 eingruppiert?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu einer möglichen Anhebung aller in dieser Entgeltgruppe eingruppierten Personen im Thüringer Polizei- und Justizbereich um mindestens ein oder zwei Entgeltgruppen?
3. Welche zusätzlichen durchschnittlichen jährlichen Kosten wären zu erwarten, wenn alle Beschäftigten im Thüringer Polizei- und Justizbereich aus der Entgeltgruppe 3 pauschal ein oder zwei Entgeltgruppen höher eingestuft würden?
4. Wird die Landesregierung dem Gesetzgeber im kommenden Haushaltsentwurf eine Höherstufung aller Beschäftigten im Thüringer Polizei- und Justizbereich in der Entgeltgruppe 3 um ein oder zwei Entgeltgruppen vorschlagen? Falls nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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