Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erschwerniszulagen sehen die aktuellen Regelungen für die Bereiche der Polizei und der Justiz in Thüringen vor (getrennt nach Polizei- und Justizvollzug sowie nach Laufbahngruppen)?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich einer Anhebung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auf fünf Euro pro Berechnungseinheit?
3. Welche gesetzlichen Anpassungen wären notwendig, um diese Regelung für den Polizei- und den Justizvollzugsdienst im mittleren und gehobenen Dienst umzusetzen?
4. Welche zusätzlichen jährlichen Kosten wären zu erwarten, wenn ab sofort in beiden Vollzugsdienstarten und jeweils beiden Laufbahngruppen die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auf fünf Euro pro Berechnungseinheit angehoben würde?
5. Plant die Landesregierung eine entsprechende Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung und wenn ja, wann? Was sind die Gründe dafür, falls dies zeitlich nicht absehbar ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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