Am 16. Mai 2023 berichteten mehrere Medien darüber, dass ein geplantes Gespräch zur Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 1. Mai 2023 in Gera nicht stattfindet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer hat wen zu diesem Gespräch eingeladen und was war geplanter Inhalt und Ziel des Termins (Einzelnennung aller Einlader, Eingeladenen und detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Inhalts und Ablaufs)?
2. Aus welcher Motivation heraus hat die Thüringer Polizei zu dem Gespräch eingeladen?
3. Aus welchen einzelnen (gegebenenfalls übergeordneten) Behörden gab es Vorgaben welchen konkreten Inhalts zur Durchführung eines
solchen Gesprächstermins?
4. Auf welche einzelnen Personen oder Empfänger bezieht sich der Leiter der Landespolizeiinspektion Gera, wenn er entsprechend der Medienberichte auch „andere demokratische Akteure“ eingeladen hat?
5. Welche Notwendigkeit sieht der Leiter der Landespolizeiinspektion Gera für die kommunizierte Trennung in demokratische und offenbar
nichtdemokratische Akteure und welche einzelnen Akteure sind nach Ansicht des Behördenleiters bei letzteren zu verorten?
6. Welche einzelnen Vertreter der Alternative für Deutschland waren zu dem Gespräch eingeladen und falls nicht, wie begründet die Landesregierung den Ausschluss von Vertretern dieser Partei oder Landtagsfraktion?
7. Wieso sieht der Leiter nach einem – nach meinem Eindruck – sehr umfangreichen allgemeinen Demonstrationsgeschehen in Gera in den vergangenen drei Jahren anlässlich des Polizeieinsatzes am 1. Mai 2023, und auch da nur mit Bezug zur gewalttätig verlaufenen linken Gegendemonstration, die Notwendigkeit eines Gesprächs mit Mandatsträgern zur Aufarbeitung der gewalttätigen Vorgänge?

8. Ergibt sich die Einladung zu einem solchen Gespräch aus einer möglicherweise besonderen Gewaltaffinität der anlässlich der Gegendemonstration handelnden politischen Akteure? Falls ja, Mitglieder welcher einzelnen politisch linken Parteien haben sich durch eine besondere Gewaltaffinität hervorgetan? Wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?
9. Aus welchem Grund gab es vonseiten der Thüringer Polizei niemals ein vergleichbares Gesprächsangebot an politische Akteure, welche sich an teils angemeldeten, teils unangemeldeten aber nahezu ausnahmslos friedlichen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen beteiligten, obwohl es bei solchen Protesten mitunter zu vergleichbaren Szenarien kam, wie das stundenlange polizeilich erzwungene Verweilen von Demonstranten in Eiseskälte, das Fehlen von Toiletten und unverhältnismäßige Gewaltanwendung einzelner Polizeibeamter?
10.Welche einzelnen und konkreten Aktivitäten hat die Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und
Kommunales im Nachgang der Gegendemonstration beispielsweise aufgrund einer besonderen Gewaltaffinität linker politischer Akteure initiiert?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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