Mit ihrem Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes plant die Bundesregierung das Verbot von Öl- und Gasheizungen und die Forcierung des Einsatzes von Wärmepumpen, die wiederum den Strombedarf erhöhen. Damit geht eine massive finanzielle Belastung einher. Bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit derart weitreichender Eingriffe ist zu konstatieren, dass die Transformation des Wärmesektors auf rein ideologischen Vorstellungen beruht. Die Folgen werden alle Bürger und insbesondere den ländlichen Raum und die ostdeutschen Länder treffen.
Explizit ist festzustellen, dass nicht nur die Ausgestaltung der Pläne der Bundesregierung zum Verbot von Öl- und Gasheizungen problematisch sind und das Ziel, eine Wärmewende politisch durchzusetzen fragwürdig ist, sondern, dass die zugrunde liegende ideologisch motivierte Energiepolitik die Ursache für diese Heizungspläne ist. Besonders die Formulierung, mit Anreizen eine breite Akzeptanz von Maßnahmen zum Klimaschutz zu erreichen, ist Ausdruck dieser fehlgeleiteten Energiepolitik.
Die Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes muss an sich infrage gestellt werden. Planwirtschaftliche Eingriffe sind grundsätzlich abzulehnen, ebenso wie die Klimaideologie, die an sich einer Politik zum Wohle der eigenen Bürger und der Politik im Interesse des eigenen Landes entgegensteht. Ideologie kann nicht Fundament der Energiepolitik sein, Des Weiteren will der Entschließungsantrag ergänzend auf die Ungerechtigkeit aufmerksam machen, dass die Pläne der Bundesregierung erneuter Ausdruck dessen sind, fehlgeleitete Politik besonders auf Kosten der Menschen im ländlichen Raum und in Ostdeutschland zu machen.
Die Landesregierung muss in Ihrer Politik die Interessen der Thüringer und mithin der Ostdeutschen im Bundesrat vertreten und folglich die Pläne der Bundesregierung ablehnen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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