Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und unter welchen einzelnen Voraussetzungen können Beamte, die im Polizei- und Justizvollzug in Schichten gearbeitet haben, in den Ruhestand gehen?
2. Wieso gibt es in Thüringen keine Regelungen, nach denen Beamte, die im Polizei- und Justizvollzug eine gewisse Zeit im Schichtdienst gearbeitet haben, vorzeitig in den Ruhestand gehen können? Wie bewertet die Landesregierung eine solche Regelung für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand?
3. Wie sind Sonderregelungen im Polizei- und Justizvollzug für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand von schichtdienstleistenden Beamten aus Sicht der Gesundheitsprävention zu bewerten?
4. Welche gesetzlichen Anpassungen wären notwendig, um einen vorzeitigen Ruhestandseintritt für schichtdienstleistende Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst umzusetzen?
5. Wann wird die Landesregierung dem Gesetzgeber entsprechende Gesetzesänderungen für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand von schichtdienstleistenden Beamten im Polizei- und Justizvollzug vorschlagen? Was sind die Gründe dafür, falls dies nicht vorgesehen ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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