Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge von Polizei- und Justizbeamten, die Polizeizulage und die Vollzugszulage in der Justiz ruhegehaltsfähig zu gestalten?
2. Welche gesetzlichen Anpassungen wären notwendig, um die Polizeizulage und die Vollzugszulage in der Justiz ruhegehaltsfähig zu gestalten?
3. Welche zusätzlichen durchschnittlichen jährlichen Kosten wären zu erwarten, wenn nach entsprechenden Gesetzesanpassungen beispielsweise ab dem Jahr 2024 beide Zulagen ruhegehaltsfähig wären?
4. Wann wird die Landesregierung dem Gesetzgeber entsprechende Gesetzesänderungen für eine Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und der Vollzugszulage in der Justiz vorschlagen? Was sind die Gründe dafür, falls dies zeitlich nicht absehbar ist?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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