Die noch ausstehenden Antworten auf die Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage 7/4408 in Drucksache 7/7688 geben Grund zur Nachfrage.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kosten sind im Rahmen des polizeilichen Einsatzes durch die Maßnahmen zur Entfernung der angeklebten Personen von der Straße entstanden?
2. Welche Kosten weiterer Träger sind durch die Maßnahmen zur Entfernung der angeklebten Personen von der Straße entstanden?
3. Welche der entstandenen Kosten werden den Verursachern in welcher Höhe in Rechnung gestellt?
4. Wie wird es begründet, falls keine Kostenrechnung an die Verursacher gestellt wird?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache