Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde den Bewerbern bei der Thüringer Polizei für die Ausbildung im Jahr 2023 beginnend die Zusage für eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst übersandt?
2. Wovon hängt die Zusage für Bewerber für eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst im Einzelnen ab?
3. Wann wird nach Kenntnis der Landesregierung in allen anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei Bewerbern die Zusage für eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst übersandt?
4. Falls Bewerbern bei der Thüringer Polizei die Zusage zur Ausbildung im Polizeivollzugsdienst später als in anderen Bundesländern übersandt wird, welche Folgen hat dies für die Nachwuchsgewinnung in Thüringen und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?
5. Wie wirkt sich eine späte Zusage des Freistaats Thüringen auf die ursprünglich ausgewählten besten Bewerber aus? Wie viele der ursprünglich angeschriebenen Bewerber sagen aufgrund der späten Zusage für eine Ausbildung in Thüringen ab und beginnen den Dienst in anderen Bundesländern oder bei der Bundespolizei?
6. Inwieweit ist eine verspätete Zusage für eine Ausbildung bei der Thüringer Polizei mit der finanziell aufwendigen Kampagne des für die Polizei zuständigen Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vereinbar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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