Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/4330 in Drucksache 7/7891 ergeben sich Nachfragen.
In einem Medienbericht im Juli 2022 äußerte sich der Minister für Inneres und Kommunales als Mitglied der Landesregierung zu den Kleinen
Anfragen der Mitglieder der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag. Neben der Zuschreibung im Medienbericht „Zumindest bei der AfD vermutet der Sozialdemokrat Maier einen Plan.“ wird der Minister für Inneres und Kommunales selbst mit folgenden Worten zitiert: „Es geht darum, die Exekutive zu lähmen, Sand ins Getriebe zu streuen“ und weiter erhebe die AfD mittels Kleiner Anfragen „die Destruktion zum Prinzip“. Diese öffentlich verbreiteten Kommentare des Ministers für Inneres und Kommunales in Bezug auf das verfassungsrechtlich verbriefte parlamentarische Fragerecht stellen nach meinem Eindruck eine einseitig negative und öffentliche Wertung der Kleinen Anfragen der Mitglieder der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag durch ein Mitglied der Landesregierung dar.
Am 8. Dezember 2022 um 7:35 Uhr führte ein Moderator im Deutschlandfunk ein Interview mit dem Minister für Inneres und Kommunales.
Im Verlauf des Gesprächs behauptete der Innenminister, dass Umsturzfantasien zum Standardrepertoire von manchen Reden der AfD im Thüringer Landtag gehören würden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erklärt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen der Antwort des Ministers für Inneres und Kommunales auf Frage 6 der Kleinen
Anfrage 7/4330 und dessen öffentlicher Wertung der Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag im zitierten Medienbericht im Juli 2022?
2. Wie erklärt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen der Antwort des Ministers für Inneres und Kommunales in Frage 6 der Anfrage 7/4330 und dessen öffentlicher Wertung von Reden von Abgeordneten der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag im Interview des Deutschlandfunks im Dezember 2022?
3. Wann und unter welchen Voraussetzungen beobachtet und bewertet die Landesregierung parlamentarische Aktivitäten der Landtagsfraktion der AfD und deren Mitglieder unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2013 (2 BvR 2436/10; Einzelnennung und detaillierte Begründung aller 1. bisher angewandten und 2. möglichen Ausnahmen von der in der Antwort zu Frage 6 angeführten grundsätzlichen Verfahrensweise)?
4. Welche weiteren vergleichbaren öffentlichen Bewertungen der parlamentarischen Aktivitäten der Landtagsfraktion der AfD und deren Mitglieder durch Mitglieder der Landesregierung gab es seit dem Jahr 2014 (Einzelnennung, ausführliche Darstellung der jeweiligen Sachverhalte und Benennung, welches Mitglied der Landesregierung aus welchem Grund die parlamentarische Arbeit der Landtagsfraktion der AfD und deren Mitglieder bewertet hat; falls keine entsprechende Statistik vorliegt, wird um entsprechende Recherche gebeten)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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