Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kandidaten bewarben sich für das Amt des Präsidenten im Landeskriminalamt Thüringen und wie viele erfüllten davon die Mindestvoraussetzungen?
2. Welche einzelnen Mängel lagen bei den Bewerbern vor, welche die notwendigen Mindestvoraussetzungen nicht erfüllten (Einzelbeschreibung der Mängel je anonymisiertem Bewerber)?
3. Wie viele ebenso geeignete Kandidaten des Bewerberprozesses wurden in die Auswahl der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz einbezogen und aus welchen (anonymisierten) Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?
4. Wie viele ebenso befähigte Kandidaten des Bewerberprozesses wurden in die Auswahl der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz einbezogen und aus welchen (anonymisierten) Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?
5. Wie viele ebenso fachlich leistungsfähige Kandidaten des Bewerberprozesses wurden in die Auswahl der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz einbezogen und aus welchen (anonymisierten)
Gründen fielen welche der Bewerber aus der abschließenden Auswahl heraus?
6. Welche Wertigkeit wurde während des Auswahlprozesses dem politischen Vertrauen der Hausleitung des Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in potentielle Bewerber gegeben und mit welcher Wichtung ist diese in die Auswahlentscheidung eingeflossen?
7. In welchem Umfang erfüllte der obsiegende Kandidat die gesetzlichen Voraussetzungen nach den §§ 10 und 11 Thüringer Laufbahngesetz und wie wird eine mögliche Abweichung begründet?
8. In welcher Form und in welchem Umfang erfüllte die Bewerbung des obsiegenden Kandidaten den verfassungsrechtlich normierten Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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