In einem mir bekannten Schreiben führte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt im Oktober 2022 offene Forderungen in Höhe von zehn Millionen Euro gegenüber dem Freistaat Thüringen an, die noch aus der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 bestehen würden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Worin begründet sich die offene Forderung von zehn Millionen Euro der Landeshauptstadt Erfurt aus der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 im Detail?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der offenen Forderung und wie wird diese begründet? Welche Rechtsgrundlagen sind nach Auffassung der Landesregierung hierzu einschlägig anwendbar?
3. Welche Gespräche wurden wann durch welche Amtsträger welcher Behörden mit welchen Verantwortungsträgern der Landeshauptstadt zur Bearbeitung der Forderung mit welchem konkreten Ergebnis geführt?
4. Falls die Forderung berechtigt ist, welche Voraussetzungen wurden bisher nicht erfüllt, die eine Zahlung verhindern?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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