Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/4568 in Drucksache 7/8089 ergeben sich Nachfragen zu einer Versammlung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Verlauf nahm die Versammlung am 20. Februar 2023 in Weimar (möglichst detaillierte Beschreibung des Versammlungsverlaufs)?
2. War die Versammlung angemeldet?
3. Welche einzelnen Auflagen wurden für die Durchführung der Versammlung von welcher staatlichen Stelle festgelegt?
4. Wurden die Auflagen eingehalten und falls nicht, welche Verstöße dagegen lagen vor und wie wurde darauf reagiert?
5. Aus welchen einzelnen politisch zuordenbaren Gruppen nahmen nach Erkenntnissen der Landesregierung Personen an diesem Versammlungsgeschehen in welcher Anzahl teil?
6. Verlief die Versammlung friedlich? Von welchen zuvor benannten Gruppen ging welche Art von Aggression aus (detaillierte Beschreibung aller diesbezüglichen Einzelsachverhalte)?
7. Welche einzelnen Zwangsmaßnahmen wurden seitens der Polizei/Versammlungsbehörde getroffen (anonymisierte Beschreibung des jeweiligen Sachverhalts, rechtliche Grundlage des angewendeten Zwangsmittels, Dauer und Intensität)?
8. Wie viele freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende polizeiliche Maßnahmen wurden getroffen und was war der jeweilige Grund dafür?
9. Was ist in Bezug auf das während der Versammlung festgestellte Delikt nach den §§ 42 und 52 Waffengesetz vorgefallen (anonymisierter Sachverhalt)?
10.Welche einzelnen Tatbestände des Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität für den Phänomenbereich -rechts- erfüllte
diese Straftat (Frage 9)?
11.Welche Tatmittel nach dem Waffengesetz wurden polizeilich festgestellt?

12.Wie oft wurden Personalien von Personen vor Ort aufgenommen und wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden auf welcher jeweiligen Rechtsgrundlage initiiert?
13.Aus welchen Behörden der Thüringer Polizei und aus welchen Bundesländern waren wie viele Polizeibeamte mit welcher jeweiligen Aufgabe am Einsatz beteiligt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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