Tierbestattungen und Tierfriedhöfe ermöglichen würdevolle Ruhestätten für Tiere.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Thüringer Gemeinden oder Städten gibt es seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit, Tiere zu bestatten respektive zu beerdigen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Auf welche Art können die Tiere bestattet werden (Einäscherung et cetera)?
3. Welche Tierarten können in diesen Gemeinden und Städten bestattet werden?
4. Wie viele Tierbestattungen haben nach Kenntnis der Landesregierung an den unter Frage 1 erfragten Orten seit dem Jahr 2015 stattgefunden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5. In welchen Gemeinden und Städten mit Tierfriedhöfen sind nach Kenntnis der Landesregierung welche Änderungen bei der Tierbestattung geplant?
6. Wie viele Gemeinden und Städte in Thüringen planen nach Kenntnis der Landesregierung, Tierbestattungen in den Jahren 2023, 2024 oder 2025 zu ermöglichen?
7. Welche Auflagen bezüglich Hygiene, Gesundheitsschutz und anderer etwaiger Maßnahmen sind mit der Bestattung von Tieren für die Gemeinden und Städte und für die Bestattungsunternehmen verbunden?
8. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Landesregierung mit der Bestattung an den unter Frage 1 erfragten Standorten seit dem Jahr 2015 verbunden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
9. Welche Auflagen bezüglich der Pflege der Grabstätten sind mit der Bestattung von Tieren nach Kenntnis der Landesregierung in den jeweiligen Gemeinden und Städten verbunden?
10.Welche Landesregeln gelten zur Bestattung von Tieren in Thüringen aktuell und sind diesbezüglich Änderungen geplant, wenn ja, welche, wann und warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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