Wie mir bekannt wurde, wurden weitgehend alle Thüringer Polizeibeamten aufgefordert, ihre aktuelle Wohnadresse erneut und anlasslos dem Dienstherrn zu melden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen einzelnen Gründen und zu welchem Zweck hat welche Organisationseinheit in der Thüringer Polizei in wessen Auftrag die
Wohnadressen einer Vielzahl von Polizeibeamten abgefragt? Was war der Anlass für die datenschutzrelevante Abfrage innerhalb der Thüringer Polizei?
2. Wieso erhob die Thüringer Polizei in diesem Zusammenhang Daten, die längst vorliegen und für deren Aktualisierung es innerdienstliche
Regelungen gibt, die eine stete Aktualität der gespeicherten Daten gewährleisten sollen?
3. Welche Polizeibeamte in welchen Dienststellen waren wann genau von der Abfrage betroffen?
4. Auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage wurden die Wohnadressen abgefragt, obwohl diese an anderer Stelle bereits erhoben wurden?
5. Wie gewährleistet die Landesregierung die datenschutzrechtlich einwandfreie Erhebung und Speicherung der Wohnadressen (Begründung und Einzelnennung aller getroffenen Maßnahmen)?
6. Wie wird gewährleistet, dass die abgefragten Adressen an jeder einzelnen für die Erhebung relevanten Stelle sicher gespeichert oder abgelegt werden und nicht beispielsweise an Linksextremisten oder Gruppen der organisierten Kriminalität abfließen?
7. In welcher Form und welchem Umfang wurde der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diese Maßnahme eingebunden?
8. In welcher Form und welchem Umfang wurde der Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei in diese Maßnahme eingebunden?

9. Welche innerdienstlichen Regelungen wurden seit der Abfrage in welcher Form angepasst, um eine derartige Abfrage in Zukunft nie wiederholen zu müssen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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