Ich frage die Landesregierung:
1. Für welchen Zeitpunkt plant die Landesregierung die Einrichtung eines Büros für einen Kontaktbereichsbeamten am Erfurter Anger?
2. Wie wird dieser Schritt begründet und wie sicher ist die Umsetzung dieses Vorhabens nach aktuellen Erwägungen?
3. Was ist der aktuelle Planungsstand bezüglich dieses Vorhabens?
Welche Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden?
4. Welche einzelnen Absprachen gab es diesbezüglich zwischen der Landesregierung und der Stadtverwaltung Erfurt? Welche weiteren Absprachen müssen zu welchem Zweck noch getroffen werden?
5. Gibt es bereits ein geeignetes Objekt am Erfurter Anger oder wird eine andere Unterbringung (beispielsweise in Form eines aufgestellten Containers – wie temporär am Domplatz erfolgt -) geplant?
6. Werden für die Einrichtung eines Büros für einen Kontaktbereichsbeamten am Erfurter Anger ein oder mehrere neue Dienstposten sowie ein oder mehrere neue Haushaltsstellen für die Landespolizeiinspektion Erfurt geschaffen?
a) Falls nein, aus welchem Bereich werden wie viele Beamte für die Besetzung der neu zu errichtenden Außendienststelle abgezogen?
Welche Arbeiten hat der oder haben die Polizeibeamten, welche für die neue Aufgabe der Betreuung eines Büros für einen Kontaktbereichsbeamten am Erfurter Anger eingesetzt werden, vorher bearbeitet? Durch welche einzelnen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die vorherigen Aufgaben dieser Beamten weiterhin angemessen durch die Thüringer Polizei erfüllt werden?
b) Falls ja, wann ist die Umsetzung zu erwarten und welche Auswirkungen hat dies für den Zeitpunkt der Eröffnung und vollständigen Besetzung eines Büros für einen Kontaktbereichsbeamten am Erfurter Anger?
7. Welche einzelnen Ergebnisse erwartet die Landesregierung durch die Einrichtung eines Büros für einen Kontaktbereichsbeamten am Erfurter Anger?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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