Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wird jeder Thüringer Polizeibeamte einen digitalen Dienstausweis erhalten?
2. Welche Vorteile ergeben sich aus der Digitalisierung der Dienstausweise der Thüringer Polizei? Welche einzelnen Ziele verbindet die
Landesregierung mit einem solchen Schritt?
3. Welche einzelnen Aufgaben wird der digitale Dienstausweis, über die Möglichkeit hinaus, sich als Beamter der Thüringer Polizei auszuweisen, noch übernehmen?
4. Werden in diesem Zusammenhang die täglichen Arbeitszeitnachweise in den Dienststellen künftig automatisiert durch Nutzung des digitalen Dienstausweises ausgefüllt?
a) Falls ja, welche einzelnen Funktionen in Bezug auf den täglichen Arbeitszeitnachweis wird der digitale Dienstausweis automatisiert an welcher Stelle übernehmen?
b) Falls nein, wie begründet die Landesregierung, dass diese Funktionalität nicht in einen digitalen Dienstausweis integriert wird?
c) Falls nein, wie begründet die Landesregierung, dass nach wie vor jeder Beamte und Entgeltbeschäftigte händisch die geleisteten Dienstzeiten in einem weitgehend nicht automatisierten Arbeitszeitprogramm eintragen muss?
5. Wird im Zusammenhang mit der Einführung des digitalen Dienstausweises die persönliche Authentifizierung für polizeiliche Soft- und Hardware zusammengefasst und modernisiert?
a) Falls ja, wie gestaltet sich die persönliche Authentifizierung für polizeiliche Soft- und Hardware nach der Einführung des digitalen Dienstausweises künftig?
b) Falls ja, betrifft dies alle polizeilichen Verfahren oder welche Verfahren sind aus welchen Gründen ausgenommen?
c) Falls nein, wie begründet die Landesregierung, dass diese Funktionalität nicht in einen digitalen Dienstausweis integriert wird?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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