Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich der aktuelle Ermittlungsstand dar?
2. Wie viele Personen wurden wann in welchen Einrichtungen polizeilich vernommen, wovon in wie vielen Fällen für die Vernehmung ein Dolmetscher notwendig war (tagesgenaue Gliederung)?
3. Wie viele Dolmetscher mit welchen jeweiligen Sprachkenntnissen wurden für die Vernehmungen eingesetzt?
4. Wie viele Vernehmungen von nichtdeutschen Zeugen konnten nicht wie geplant durchgeführt werden, das heißt konnten aufgrund fehlender Sprachbefähigung für die ukrainische Sprache nicht oder mussten zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Dolmetscher für welche andere Sprache neu durchgeführt werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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