Sogenannte 24-Stunden-Dorfläden werden in Thüringen landesseitig gefördert. Laut Presseberichten teilte das zuständige Ministerium mit, dass fast vier Monate nach Bekanntwerden der Insolvenz eines Dorfladen-Betreibers das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden sei. Bei mindestens drei der sieben geförderten Märkte des Betreibers in Thüringen stehe weiterhin eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Fördermittel aus. Das Ministerium habe diesbezüglich jedoch geäußert, dass die Rückforderung der Fördermittel „nicht im Sinne des Landes als Fördermittelgeber“ wäre. Weiterhin heißt es in den besagten Presseberichten,
dass die betreffenden Projekte in den Gemeinden Ettersburg, Emleben und im Ortsteil Nägelstedt der Stadt Bad Langensalza „weiter geprüft“
würden und „ortsspezifische Fragestellungen“ noch nicht abschließend geklärt seien. In Eigenregie, so die Presseberichte, und ohne neuen Betreiber würden derzeit die Dorfläden in Kammerforst und im Mühlhäuser Ortsteil Grabe betrieben, wo die Rückforderung von Fördermitteln „bereits vom Tisch“ sei. Die Gemeinde Großvargula und der Ortsteil Burgtonna der Gemeinde Tonna hätten konkrete Pläne vorgelegt, wie die 24-Stunden-Dorfläden baulich fertiggestellt und in Betrieb genommen werden könnten. Auch hier sei das Ministerium „sehr zuversichtlich, dass die weitere Bewilligung möglich sein wird“. Erschwert würden die weiteren Planungen aber dadurch, dass das Insolvenzverfahren noch immer nicht eröffnet worden sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Historie, die Förderung, den Bau, den Betrieb und die aufgetretenen Probleme sowie mögliche Lösungen bezüglich des Baus und Betriebs der 24-Stunden-Dorfläden in Ettersburg, Emleben, Nägelstedt, Großvargula und Burgtonna?
2. Wann und wo hat der Betreiber der genannten Dorfläden die Insolvenz beantragt und warum wurde nach Kenntnis der Landesregierung das Insolvenzverfahren bislang noch nicht eröffnet?
3. Wie genau erschwert die Tatsache, dass das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde, die weiteren Planungen des Baus und Betriebs der 24-Stunden-Dorfläden in Großvargula und Burgtonna?

4. Was genau wird bezüglich der besagten 24-Stunden-Dorfläden in den Gemeinden Ettersburg, Emleben und im Ortsteil Nägelstedt der
Stadt Bad Langensalza „weiter geprüft“ und wie ist der Stand dieser Prüfungen jeweils?
5. Welche konkreten „ortsspezifischen Fragestellungen“ gilt es im Rahmen der in Frage 4 angesprochenen Prüfungen noch zu klären und
inwiefern beteiligen sich das zuständige Ministerium und das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum an diesen Klärungsversuchen?
6. Wer sind nach Kenntnis der Landesregierung jeweils die Betreiber der 24-Stunden-Dorfläden in Kammerforst sowie im Mühlhäuser Ortsteil Grabe und wie gestaltet sich das dazugehörige Rentabilitätskonzept jeweils?
7. Welche rechtlichen Hürden galt es zu überwinden, um die Rückforderung der Fördermittel bezüglich der 24-Stunden-Dorfläden in Kammerforst und im Mühlhäuser Ortsteil Grabe zu verhindern beziehungsweise den Fördermittelbescheid umzuwidmen, und welche entsprechenden rechtlichen Hürden sieht die Landesregierung noch zu überwinden, damit die für den Bau und den Betrieb der 24-Stunden-Dorfläden in Ettersburg, Emleben, Nägelstedt, Großvargula und
Burgtonna ausgezahlten Fördermittel nicht zurückgefordert werden müssen?
8. Wie viele 24-Stunden-Dorfläden wurden in Thüringen bisher in welcher Höhe jeweils gefördert und wie viele Förderanträge auf welche Förderhöhe sind derzeit noch nicht verbeschieden?
9. Bei wie vielen der bereits geförderten 24-Stunden-Dorfläden kam es bezüglich des Baus und des Betriebs zu jeweils welchen Problemen und sieht die Landesregierung hier wiederkehrende, mithin strukturelle Gründe für die häufig auftretenden Probleme vorliegen und wenn ja, welche?
10.Welche Konsequenzen will die Landesregierung aus der Tatsache ziehen, dass der Bau und Betrieb von geförderten 24-Stunden-Dorfläden mit den in Frage 9 geschilderten Problemen verbunden ist beziehungsweise welche Lösungsansätze sieht die Landesregierung als geeignet an, um in Zukunft auftretende Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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