Obwohl sie an der Lebenswirklichkeit der großen Mehrheit der Menschen vorbeigeht, wird die sogenannte Gendersprache unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung von Mann und Frau von den in Regierungsverantwortung stehenden Parteien im Bund und in den Ländern, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den großen Medienkonzernen mit großer Vehemenz in die Gesellschaft und auch in unsere Schulen hineingetragen. Wohl wissend, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die sogenannte Gendersprache ablehnt, ist die Politik dazu übergegangen, diese im Thüringer Schulunterricht zu implementieren.
So tritt die hiesige Landesregierung dafür ein, dass an Thüringer Schulen Lernmittel in sogenannter gendergerechter Sprache verwendet werden. Seit Jahren gehen die Bildungsleistungen Thüringer Grundschüler zurück. Die jüngsten Ergebnisse beim IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) – Bildungstrend 2021 sind eindeutig und alarmierend. Bei der Lesekompetenz schnitten Thüringer Viertklässler im Ländervergleich am schlechtesten ab. Doch auch in den Bereichen Zuhören, Orthografie sowie Mathematik haben sich die Ergebnisse im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2016 teilweise enorm verschlechtert.
Schule, insbesondere die Grundschule, hat zuvorderst die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen die basalen Grundtechniken des Lesens, Schreibens und Rechnens beizubringen und den heranwachsenden jungen Menschen das nötige Rüstzeug mit auf den Weg zu geben, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Insofern rüttelt es an den Grundfesten des Bildungsstandorts Deutschland, dass die Kompetenzen junger Menschen in den basalen Grundtechniken immer weiter abnehmen.
Die Sprache ist der Schlüssel zur Welt. Vor dem Hintergrund, dass die Lesekompetenz von Grundschülern und Schülern von weiterführenden
Schulen seit Jahren immer mehr abnimmt, ist es von Seiten der Landesregierung unverantwortlich, dass sie die Nutzung von Lernmitteln in
gendergerechter Sprache befürwortet (Drucksache 7/6747). Es ist nachgewiesen, dass Texte, die in gendergerechter Sprache (beispielsweise
in Form der Verwendung von Binnen-I, Schrägstrich, Gender Gap, Gendersternchen, Doppelpunkt et cetera) verfasst sind, für Kinder und Jugendliche nahezu unlesbar und unverständlich sind.
Für Kinder und Jugendliche haben Texte vor allem die Funktion, die Lesetechnik zu erlernen, zu verbessern und dazu anzuregen, sich das Wissen der Welt über Bücher aneignen zu wollen. Daher ist es mit Blick auf die Kompetenzen im Bereich Lesen, Zuhören und Orthografie von besonderer Wichtigkeit, dass sich Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mit schwer lesbaren, unverständlichen „Gendertexten“ beschäftigen müssen, sondern dass sie Texte vorgelegt bekommen, die bei ihnen Neugier, Freude und Begeisterung fürs Lesen auslösen.
Der Landtag hat bereits in seinem Beschluss in Drucksache 7/6672 die Landesregierung aufgefordert „in schulischen Einrichtungen einen einheitlichen Sprachgebrauch auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenannten Gendersprache konsequent umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass an Hochschulen, Schulen und sonstigen staatlichen Bildungseinrichtungen Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie entsprechend dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst“ sind. Mit Blick auf die bisherige Untätigkeit der Landesregierung bei der Umsetzung des Beschlusses gilt es, den politischen Willen des Landtags um des Wohls und des Lernerfolgs der Thüringer
Schüler willen zu bekräftigen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache