Gemäß einer Auswertung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wurden bis Ende Januar 2023 rund 1,1 Millionen ukrainische
Kriegsflüchtlinge in Deutschland erfasst, 27.852 von ihnen wurden in Thüringen aufgenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nach Kenntnis der Landesregierung seit Februar 2022 bis zum 31. Mai 2023 insgesamt in Thüringen aufgenommen worden (Angaben bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nicht ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit Schutzstatus beziehungsweise Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, nach Geschlecht und Altersstufen unter 15 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter)?
2. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten nach Kenntnis der Landesregierung aktuell als erwerbsfähig (Angaben bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nicht ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit Schutzstatus beziehungsweise Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, nach Geschlecht und Altersstufen wie unter Frage 1)?
3. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung aktuell in Integrations- oder Sprachkursen (Angaben bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nicht ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit Schutzstatus beziehungsweise Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, nach Geschlecht und Altersstufen wie unter Frage 1)?
4. Wie viele Kinder der ukrainischen Kriegsflüchtlinge besuchen nach Kenntnis der Landesregierung aktuell eine Kindertagesstätte?
5. Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen nach Kenntnis der Landesregierung aktuell einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung nach (Angaben bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nicht ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit Schutzstatus beziehungsweise Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, nach Geschlecht und Altersstufen wie unter Frage 1)?

6. Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen nach Kenntnis der Landesregierung aktuell einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Angaben bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nicht ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit Schutzstatus beziehungsweise Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, nach Geschlecht und Altersstufen wie unter Frage 1)?
7. Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge beziehen nach Kenntnis der Landesregierung aktuell Grundsicherung (Angaben bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nicht ukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen mit Schutzstatus beziehungsweise Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, nach Geschlecht und Altersstufen wie unter Frage 1)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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