In einem Radiointerview mit NDR Info vom 26. Juni 2023 bezeichnete der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, AfD-Wähler in Bezug auf das Ergebnis der Landratswahlen in Sonneberg als „braunen Bodensatz“.

Hierzu nimmt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, wie folgt Stellung:

„Gemäß § 130 StGB macht sich strafbar, wer gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe beziehungsweise Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Stephan Kramer hat in einem Interview 20 Prozent der Bevölkerung pauschal als ˈbraunen Bodensatzˈ verunglimpft. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die erwähnte Strafvorschrift vor. Deswegen habe ich heute gegen ihn Strafanzeige gestellt.“