In den Landkreisen Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt erfolgten in den letzten Jahren zahlreiche Umstufungen von Straßen nach § 7 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG). Dem Vernehmen nach stehen einige Kommunalverwaltungen derzeit aufgrund der massiven finanziellen Mehrbelastung von Gemeinden und Städten als Straßenbaulastträger kurz vor der Sperrung von Teilabschnitten der ihnen nach Umstufung in Straßenbaulast übertragenen Straßen. Hiervon betroffen sind unter anderem auch die Zufahrtsstraßen zu der geplanten Linkenmühlenbrücke im Saale-Orla-Kreis. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist nach § 48 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 ThürStrG oberste Straßenaufsichtsbehörde in Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Straßen wurden seit dem Jahr 2003 in den Landkreisen Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt aus welchem Rechts- und Sachgrund umgestuft (bitte aufschlüsseln nach Streckenabschnitt, Länge des Abschnitts, Grund der Maßnahme, Art der Umstufung und Jahr mit Angabe des jeweiligen Rechts- und Sachgrunds der Umstufung)?
2. Bei welchen weiteren Straßen oder Straßenstreckenabschnitten ist künftig eine Umstufung geplant?
3. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch die Umstufung dieser Straßen beziehungsweise Straßenstreckenabschnitte für die betroffenen Regionen?
4. In welchem baulichen Zustand waren oder sind die von der Umstufung betroffenen Straßen beziehungsweise Straßenstreckenabschnitte zum Zeitpunkt ihrer Umstufung?
5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit für ein höheres Maß an Landesmitteln für den grundhaften Ausbau oder die Instandsetzung von Straßen im Gebiet der beiden Landkreise nach Frage 1, die zu Kreis-, Gemeinde- oder sonstigen öffentlichen Straßen umgestuft wurden?
6. Welche Zuwendungsprogramme stehen Gemeinden, Städten und Landkreisen bei welchen Anforderungen für die Sanierung von Kreis-, Gemeinde- und sonstigen öffentlichen Straßen nach § 3 Abs. 1 Nummer 2 bis 4 ThürStrG zur Verfügung und wie viele Landesmittel sind hierfür im aktuellen Landeshaushalt gebunden und noch verfügbar?

7. Haben die Landkreise Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt selbst oder kreisangehörige Gemeinden und Städte der beiden Landkreise in den Jahren 2018 bis 2023 Zuwendungen aufgrund von Zuwendungsprogrammen nach Frage 6 beantragt und wie viele hiervon wurden in welcher Höhe genehmigt?
8. Welche Zuwendungen nach Frage 7 entfallen in welcher Höhe auf öffentliche Straßen, die den Hohenwarte- und Bleilochstausee erschließen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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