Die Anhebung des Nachteilsausgleichs für Sinnesbehinderte in Thüringen ist fünf Jahre nach der letzten Erhöhung überfällig. Allerdings berücksichtigen die vorgesehenen Erhöhungen der Beträge weder die realen Lebensumstände der Sinnesbehinderten im angemessenen Umfang, noch bilden sie die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten (Mieten, Energie, Lebensmittel, Mobilität) durch die anhaltend hohe Inflation annähernd ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN (Vorlage 5356} zur Erhöhung des Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen auf 172 Euro angenommen und beschloss mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs (Drucksache 7/7463).
Die berechtigten Interessen von taubblinden Menschen, die in der durchgeführten Ausschussanhörung zur Sprache kamen, fanden dagegen keine Berücksichtigung. Diese Ungleichbehandlung soll mit einer Anpassung des Nachteilsausgleichs für Taubblinde auf 708 Euro abgeholfen werden.
Da sinnesbehinderte Menschen auf Hilfen angewiesen sind, um ihren Alltag möglichst selbständig meistern und am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist der Nachteilsausgleich nicht nur auf einen angemessenen Betrag zu erhöhen, sondern auch jährlich an die Inflationsentwicklung anzupassen. Auf diese Weise wird das Sinnesbehindertengeld eine verlässliche Unterstützung für sinnesbehinderte Menschen, die von den Hilfsbedürftigen nicht ständig neu erkämpft werden muss.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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