Die Anhebung des Nachteilsausgleichs für Sinnesbehinderte in Thüringen ist fünf Jahre nach der letzten Erhöhung überfällig. Die im Gesetzentwurf von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehenen Erhöhungen der Beträge berücksichtigt weder die realen Lebensumstände der Sinnesbehinderten im angemessenen Umfang, noch bilden sie die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten durch die anhaltend hohe Inflation annähernd ab.

Hierzu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, René Aust:

„Hier zeigt sich die unterschiedliche sozialpolitische Konzeption der AfD zu allen anderen Parteien im Land- und Bundestag: Wir unterstützen selbstverständlich die Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes. Menschen mit Beeinträchtigungen verdienen unsere volle Unterstützung. Die Landesregierung ließ sich aber mit einer Anpassung der Hilfezahlung fünf Jahre Zeit und das trotz Corona und massiven Preissteigerungen. In der gleichen Zeit wurden für alle möglichen linksgrünen Interessengruppen und ausländische Empfängerkreise die Leistungen und Zahlungen ständig erhöht und angepasst.

Wir schlagen vor, das Sinnesbehindertengeld jedes Jahr entsprechend der Preissteigerung zu erhöhen. Die Sozialpolitik muss im Sinne unserer Bürger wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

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Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Das Sinnesbehindertengeld verlässlich und auskömmlich gestalten“ (Drucksache 7/8351)