Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/4634 in Drucksache 7/8248 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Kontext und mit welchem Bedrohungsmittel wurde am 14. März 2022 in Erfurt ein Journalist bedroht (anonymisierte Sachverhaltsbeschreibung)?
2. Für welchen Arbeitgeber war der Geschädigte nach Kenntnis der Landesregierung presserechtlich tätig?
3. Welche Teile der Definition der Politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich – rechts – erfüllte die Tatbegehung, um diesem Phänomenbereich zugeordnet zu werden?
4. Welche Begründung gab es für die Einstellung der Tat nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung?