Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/4634 in Drucksache 7/8248 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Kontext und auf welche Art wurde am 26. Januar 2022 in Zeulenroda-Triebes ein Journalist Geschädigter übler Nachrede und Verleumdung (anonymisierte Sachverhaltsbeschreibung)?
2. Für welchen Arbeitgeber war der Geschädigte nach Kenntnis der Landesregierung presserechtlich tätig?
3. Welche Teile der Definition der Politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich – rechts – erfüllte die Tatbegehung durch die drei Tatverdächtigen, um diesem Phänomenbereich zugeordnet zu werden?
4. Wie begründet die Landesregierung die Einordnung des Journalisten als „Person des politischen Lebens“?
5. Ist das Verfahren zwischenzeitlich abgeschlossen und falls ja, mit welchem Verfahrensausgang?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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