Wie einer Meldung des MDR Thüringen vom 12. Juli 2023 zu entnehmen ist, wurden durch das Land unter anderem die Anschaffungskosten für zwei durch die Verkehrsbetriebe Gera angeschaffte E-Busse anteilig übernommen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur Förderung von E-Bussen in Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Elektrobusse in welchen Landkreisen/kreisfreien Städten/Städten/Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen mit
dem Zweck des Personennahverkehrs oder gegebenenfalls für andere Zwecke und welche etwaige zugehörige Ladeinfrastruktur wurden seit dem Jahr 2014 in welcher Höhe/zu welchem Anteil durch das Land, den Bund oder die EU aus welchen Programmen wann einmalig oder wann mehrmalig gefördert/bezuschusst (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie nach Förderung der Anschaffung, der Ladeinfrastruktur und gegebenenfalls anderweitigen Förderungen)?
2. Mit welchen jährlichen Kosten ist das Laden der Busse nach Kenntnis der Landesregierung verbunden und welche Förderungen/Vergünstigungen gibt es für die Ladekosten durch das Land, den Bund oder die EU?
3. Mit welchen jährlichen Strommengen ist das Laden der E-Busse nach Kenntnis der Landesregierung verbunden?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Notwendigkeit der Drosselung des Ladevorgangs (Spitzenglättung) bei E-Bussen (bitte begründen)?
5. Welche der seit dem Jahr 2014 geförderten E-Busse in Thüringen werden aus welchen Gründen mittlerweile nicht mehr betrieben?
6. Sind für die Jahre 2023, 2024 oder 2025 weitere Förderungen von EBussen und/oder der zugehörigen Ladeinfrastruktur durch das Land
geplant, wenn ja, für welche Standorte, wofür und in welcher Höhe?
7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass der Ersatz aller bisher mit fossilen Kraftstoffen fahrenden Busse in Thüringen durch E-Busse machbar ist, in welchem Zeitraum wäre dieser Ersatz möglich und welche Fördersummen müssten dafür angeboten werden?

8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Beeinflussung der Netzstabilität durch den Ausbau von E-Bussen infolge des dadurch steigenden Strombedarfs?
9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den für den Ladevorgang der E-Busse bestehenden Strommix vor und welcher Anteil wird daraus durch Kohleverstromung geleistet?
10.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Kohlenstoffdioxidbilanz des Ausbaus von E-Bussen unter der Voraussetzung, dass der nötige Strom durch Kohleverstromung abgedeckt wird?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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