Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben aufgrund eines abgelehnten Antrags im Untersuchungsausschuss 7/4 „Postenaffäre“ eine Kommission aus zwei Richtern des Thüringer Oberlandesgerichts und eines Richters des Thüringer Oberverwaltungsgerichts angerufen. Ziel ist die gutachterliche Prüfung der Ablehnung ihres Beweisantrags gemäß § 13 Untersuchungsausschussgesetz.

Ringo Mühlmann, Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“, sagt dazu:

„Die AfD-Fraktion hat im vergangenen Jahr bereits zweimal vergeblich versucht, eine gutachterliche Überprüfung unserer abgelehnten Minderheitsanträge im Untersuchungsausschuss 7/3 durch die gleiche Kommission zu erreichen. In beiden Fällen erhielten wir bisher lediglich die Antwort, dass die Kommission nicht arbeitsfähig sei.

Mit der nun schon dritten Anrufung dieses Gremiums in der laufenden Wahlperiode muss die Landesregierung endlich für eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit sorgen. Alternativ sollte der Thüringer Landtag über eine Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in diesem Punkt nachdenken. Auf jeden Fall steht nach meinem Dafürhalten vor einer Entscheidung zum jüngsten Antrag der Koalitionsfraktionen zunächst die überfällige Entscheidung zu unserem Antrag vom 7. November 2022 an.“