Ich frage die Landesregierung:
1. An welchem Tag vor oder nach den beiden Wahlterminen wurde durch welchen Amtsträger die Entscheidung getroffen, dass der frühere Kandidat und zwischenzeitlich gewählte Landrat des Landkreises Sonneberg einer Überprüfung seiner Verfassungstreue unterzogen wird?
2. Aus welchen einzelnen Gründen sah die Landesregierung im Nachgang der Landratswahl im Landkreis Sonneberg im Juni 2023 die Notwendigkeit, die Verfassungstreue des gewählten Landrats zu überprüfen?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die nachträgliche Überprüfung des gewählten Landrats des Landkreises Sonneberg vorgenommen (Einzelnennung und Verfahrensbedeutung aller Paragrafen oder Rechtsprechungen)?
4. Aus welchen Behörden wurden für die Überprüfung der Verfassungstreue des gewählten Landrats des Landkreises Sonneberg Unterlagen angefordert oder ohne Anforderung an das Landesverwaltungsamt überstellt (Gliederung nach Behörde, gegebenenfalls Grund der Anforderung, Umfang, anonymisierter Inhaltsbeschreibung, Bedeutung für das Überprüfungsergebnis sowie ob eine Anforderung durch die prüfende Behörde erfolgte oder Unterlagen eigeninitiativ übermittelt wurden)?
5. Welche einzelnen Gründe wurden für die Übersendung von Unterlagen, ohne vorherige Anforderung durch die prüfende Behörde, jeweils als Grund für die Notwendigkeit der Unterlagen im Rahmen der Überprüfung angenommen?
6. Welches Prüfungsergebnis wurde wann in welcher Form durch die prüfende Behörde bekannt gegeben?
7. In welcher Form passt die Landesregierung künftig das wahlrechtliche Prüfungsverfahren der Verfassungstreue der Kandidaten an und woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Anpassung?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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