Kürzlich fanden die Gedenkfeierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Volksaufstands am 17. Juni 1953 in der DDR statt. Nach meiner Überzeugung ist dieser Tag in einer positiven Linie bedeutender Wegmarken deutscher Geschichte zu betrachten, bei denen das deutsche Volk sich gegen den Willen der Obrigkeit für Einigkeit, Recht und Freiheit einsetzte. Zu diesen Schlüsselmomenten gehören das Wartburgfest (Oktober 1817), das Hambacher Fest (Mai 1832), die Frankfurter Nationalversammlung (Mai 1848 bis Mai 1849) und der Mauerfall am 9. November 1989. Die Auseinandersetzung mit dem 17. Juni 1953 ist von besonderer erinnerungspolitischer Bedeutung für Deutschland und insbesondere auch für Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen zum Gedenken an den 70. Jahrestag des Volksaufstands am 17. Juni 1953 in der DDR hat die Landesregierung durchgeführt (bitte mit Nennung der Örtlichkeiten, des Zeitpunkts und des Hintergrunds)?
2. Welchen Stellenwert in ihrer Erinnerungspolitik misst die Landesregierung dem Gedenken an den 17. Juni 1953 und der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland bei und in welchen Maßnahmen äußert sich dies?
3. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung, zukünftig ein würdiges Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR sicherzustellen?
4. Hat die Landesregierung über ihre Mitglieder in den Fernseh- und Rundfunkräten Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass im Sinne des antitotalitären Konsenses der Bundesrepublik der 70. Jahrestag des Volksaufstands in den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemessen gewürdigt wird? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? Wenn nein, wieso hat die Landesregierung keine Maßnahmen ergriffen?
5. Hat die Landesregierung über ihre Rechtsaufsicht Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass im Sinne des antitotalitären Konsenses der Bundesrepublik der 70. Jahrestag des Volksaufstands in den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemessen gewürdigt wird? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? Wenn nein, wieso hat die Landesregierung keine Maßnahmen ergriffen?

6. Hat die Thüringer Landeszentrale für politische Bildung Unterrichtsund Informationsmaterialen sowie Handreichungen erarbeitet und für deren Einsatz im Unterricht geworben? Wenn ja, welche und wie viele Unterrichtsstunden wurden für diese vorgesehen? Wenn nein, wieso hat sie diesbezüglich nichts unternommen?
7. Mit welchen Initiativen hat sich die Landesregierung in dieser und der letzten Wahlperiode über den Bundesrat für eine Verbesserung der materiellen Situation der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft und/oder eine Vereinfachung der Antragsverfahren für die Anerkennung von Entschädigungen eingesetzt?
8. Mit welchen Maßnahmen und an welchen Stellen wird die Forschung zur SED, DDR und zum Kommunismus in Deutschland und Europa durch die Landesregierung unterstützt (bitte mit Nennung der Förderrichtlinie und Ähnliches, des Orts, der Hochschule und so weiter)?
9. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Erinnerung und das Gedenken an den 17. Juni 1953 und an die kommunistische Gewaltherrschaft im Bereich der Erwachsenenbildung?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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