Die Antwort der Landesregierung vom 12. Juni 2023 (Drucksache 7/8189) auf die Kleine Anfrage 7/4670 vom 29. März 2023 gibt, soweit darin bei
der Besetzung der Stelle der Abteilungsleiterin 1 im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von einer „Personalzuweisung von einer anderen Behörde“ die Rede ist, Anlass zu weiteren Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Von welcher anderen Behörde und auf welcher Rechtsgrundlage ist die Personalzuweisung erfolgt?
2. Welche dienstlichen oder öffentlichen Interessen begründen die Personalzuweisung?
3. Sofern von der Personalzuweisung eine Beamtin betroffen war, erfolgte für diese mit der Personalzuweisung ein Laufbahnwechsel?
Wenn die Frage mit Ja beantwortet wird, in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage?
4. Wie und in welcher Höhe erfolgt derzeit eine Besoldung/Vergütung der Stelle der Abteilungsleiterin 1 im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und welche Regelungen hierzu wurden hinsichtlich der Besoldung/Vergütung mit der abgebenden Behörde für welche Zeit wann und von wem getroffen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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