Aufgrund einer Presseveröffentlichung der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ Eichsfeld vom 6. Oktober 2022 wurde den zuständigen Wasserbehörden bekannt, dass das Gewässer zweiter Ordnung Ritterbach einschließlich des daran anschließenden Staugewässers Ritterbach und ihrer Zuflüsse in der Gemarkung der Gemeinde Wingerode im Landkreis Eichsfeld eine erhöhte Nitratbelastung aufweisen könnte. Nach den uns vorliegenden Probeentnahmen eines Vereins mit Sitz in Geldern sind Nitratmesswerte von bis zu 76,7 Milligramm pro Liter und Phosphatwerte von 1,96 Milligramm pro Liter nachgewiesen. Diese hohe Nitrat- und Phosphatbelastung der Gewässer hat erhebliche Auswirkungen auf bodennahe Kleintiere sowie Muscheln und den Fischbestand. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ist nach § 59 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes oberste Wasserbehörde in Thüringen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung die Wasserbeschaffenheit des Gewässers zweiter Ordnung Ritterbach und des daran anschließenden Staugewässers Ritterbach einschließlich ihrer Zuflüsse in der Gemarkung der Gemeinde Wingerode im Landkreis Eichsfeld seit wann bekannt?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Wasserbeschaffenheit der in Frage 1 benannten Gewässer?
3. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für die erhöhte Nitrat- und Phosphatbelastung der in Frage 1 benannten Gewässer und wann werden diese von wem in welcher Form dauerhaft abgestellt?
4. Wer ist seit wann Eigentümer und wer ist seit wann Gewässerunterhaltungspflichtiger der in Frage 1 benannten Gewässer? Bestehen an diesen nach Kenntnis der Landesregierung seit wann, in welcher Form und für wen Nutzungsrechte Dritter (zum Beispiel Fischereirechte)?

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