Im Mai 2024 sollen auf der 77. Weltgesundheitsversammlung ein internationales Pandemieabkommen und Änderungen der Internationaler
Gesundheitsvorschriften beschlossen werden. Mit den geplanten Änderungen würde nach meiner Kenntnis die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Recht erhalten, im Falle potenzieller oder tatsächlicher Gesundheitsnotlagen, die Gesundheitsmaßnahmen souveräner Staaten außer Kraft zu setzen und durch rechtlich bindende Vorgaben zu ersetzen. Zu den wesentlichen Änderungen gehört nach meiner Kenntnis auch die Streichung der bislang anerkannten Werte „unter uneingeschränkter Achtung der Würde des Menschens, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten “ im Artikel 3 der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Die WHO würde in Zukunft möglicherweise allein die Richtigkeit der medizinischen Informationen und zu ergreifenden Maßnahmen von Kontaktverfolgung bis hin zu konkreten medizinischen Behandlungen definieren und verbindlich anordnen können. Obwohl gegebenenfalls die Ergebnisse dieser Verhandlungen auch in Deutschland die Freiheitsrechte der Bürger, die Entscheidungsrechte der demokratischen politischen Institutionen sowie Leben und Gesundheit der Menschen tiefgreifend beeinträchtigen könnten, gibt es bislang keine breitere öffentliche Diskussion bezüglich der geplanten WHO-Regelungen und deren Auswirkungen auf die Souveränitätsrechte Deutschlands und auf das Leben der Bürger.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und das geplante internationale Pandemieabkommen?
2. Wann und auf welche Weise plant die Landesregierung, die Thüringer Bürger über die Bedeutung des internationalen Pandemieabkommens, die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und die damit möglicherweise verbundene Übertragung von Entscheidungsrechten auf die WHO aufzuklären?
3. Inwieweit bedeutet nach Ansicht der Landesregierung die mögliche Kompetenzerweiterung der WHO eine Einbuße deutscher Souveränitätsrechte und wie wäre diese Einbuße insbesondere unter dem Gesichtspunkt demokratischer Selbstbestimmung zu rechtfertigen?

4. Was würde aus Sicht der Landesregierung die Streichung der grundlegenden Werte der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Menschen in Artikel 3 der Internationalen Gesundheitsvorschriften rechtfertigen?
5. Wie steht es nach Ansicht der Landesregierung um die Therapiefreiheit der Ärzte und den Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses, falls die Pläne der WHO umgesetzt werden?
6. Inwieweit wären Ärzte nach Ansicht der Landesregierung gezwungen, die möglicherweise von der WHO angeordneten Maßnahmen umzusetzen, auch wenn diese nicht dem medizinischen Kenntnisstand entsprechen und für bestimmte Patienten potenziell schädlich wären?
7. Wie ist aus Sicht der Landesregierung die mögliche Veränderung der WHO von einem beratenden Gremium hin zu einer Organisation, die den Staaten weltweit gegebenenfalls rechtlich bindende Vorgaben machen kann, zu rechtfertigen?
8. Geht die Landesregierung davon aus, dass Gesundheitsprobleme in Deutschland nicht vom hiesigen Gesundheitssystem erkannt und gelöst werden können? Falls ja, warum?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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