Medienberichten zufolge ist es der Thüringer Landesregierung noch immer nicht gelungen, eine Lösung im Umgang mit dem Betrieb von 24-h-Dorfläden zu finden, trotz einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe, an der vier Ministerien und die Staatskanzlei beteiligt sind. Bereits im September 2022 legte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine rechtssichere Lösung hätte herbeigeführt werden können [1].

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dieter Laudenbach, kommentiert den Vorgang wie folgt:

„Dass die Landesregierung mit Unterstützung der CDU-Fraktion Fördergelder in Millionenhöhe ausweist und dann erst von der einzigen Oppositionsfraktion im Thüringer Landtag darauf hingewiesen werden muss, dass rechtliche Unsicherheiten bestehen, ist schon mehr als unglücklich. Darüber hinaus dann aber auch noch die Verwaltung von vier Ministerien und die Staatskanzlei ein halbes Jahr lang zu beschäftigen, ohne eine Lösung präsentieren zu können, gehört schon in den Bereich der Realsatire.

Die AfD-Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, der Ausdünnung der Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum zu begegnen. Wir appellieren an die Landesregierung, endlich Rechtssicherheit im Umgang mit 24- Stunden-Läden herzustellen.“

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[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen“ (Drucksache 7/6269)