Der Fragenkatalog soll unter anderem die Anzahl von Bußgeldbescheiden im Zusammenhang mit Coronamaßnahmen beziehungsweise Corona-Verordnungen und im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Landkreis Hildburghausen klären.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Bußgeldbescheide sind im Landkreis Hildburghausen jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Zusammengang mit Coronamaßnahmen gegen Gewerbetreibende, Selbständige und Privatpersonen verhängt worden?
2. Welche Verstöße gegen Coronamaßnahmen lagen diesen Bußgeldbescheiden jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zugrunde?
3. Wie viele Bußgelder gegen Gewerbetreibende, Selbständige und Privatpersonen in welcher Höhe wurden im Landkreis Hildburghausen
jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 eingenommen?
4. Gegen wie viele dieser Bußgeldbescheide wurde Widerspruch eingelegt und mit welchem Ergebnis?
5. Wie viele Bußgeldbescheide sind im Landkreis Hildburghausen jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gegen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens nach § 20a Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz verhängt worden?
6. Welche Verstöße gegen die Coronamaßnahmen lagen den Bußgeldbescheiden gegen die Beschäftigten des Gesundheitswesens jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zugrunde?
7. Wie viele Bußgelder gegen Beschäftigte des Gesundheitswesens in welcher Höhe wurden im Landkreis Hildburghausen jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 eingenommen?
8. In wie vielen Fällen kam es aufgrund der Coronamaßnahmen für Beschäftigte des Gesundheitswesens im Landkreis Hildburghausen jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu Betretungsverboten, Arbeitsverboten oder Kündigungen?
9. Gegen wie viele dieser Bußgeldbescheide gegen Beschäftigte des Gesundheitswesens wurde Widerspruch eingelegt und mit welchem Ergebnis?
10.Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den mit den Verfahren im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz ausgeübten Ermessensspielraum seitens des zuständigen Amtes im Landkreis Hildburghausen vor?