Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3704 in Drucksache 7/6370 und im Zusammenhang mit einem Artikel der Tageszeitung Ostthüringer Zeitung vom 26. Januar 2020, in dem die seinerzeitige Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz die Etablierung eines/einer Landesbeauftragten für den Tierschutz ankündigte, ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurde im Rahmen der Regierungsbildung der aktuellen Landesregierung die Etablierung einer beziehungsweise eines Tierschutzbeauftragten thematisiert, wenn nein, auf welcher Grundlage wurde die im Artikel genannte Etablierung veröffentlicht?
2. Wenn die Antwort auf die vorherige Frage „Ja“ lautet, wurde im Rahmen der Regierungsbildung die Schaffung einer eigens dafür vorgesehenen Stelle thematisiert und/oder geplant oder die Einbindung der Arbeit einer beziehungsweise eines solchen Beauftragten in bereits bestehende Stellen welcher Ministerien thematisiert und/oder geplant?
3. Wenn eine eigens für die Aufgabe einer beziehungsweise eines Tierschutzbeauftragten zu schaffende Stelle thematisiert und/oder geplant wurde, warum wurde diese bisher nicht eingerichtet?
4. Welchem Landesministerium wäre eine eigens dafür zu schaffende Stelle zugeordnet?
5. Welche konkreten Aufgaben würde eine eigens geschaffene Stelle übernehmen?
6. Welche für den Tierschutz beauftragte Stellen bestehen derzeit in Thüringen, inwieweit wurden sie seit dem Jahr 2020 gestärkt und sollen sie bis zum Jahr 2024 gestärkt werden (siehe Drucksache 7/6370)?
7. Haben sich seit dem Jahr 2020 Vereine, Verbände et cetera mit der Bitte um Einrichtung einer beziehungsweise eines Landesbeauftragten für Tierschutz an die Landesregierung, Ministerien oder andere Landesbehörden gewandt, wenn ja, wann und an welche Ministerien oder Landesbehörden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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