Ich frage die Landesregierung:
1. Wie entwickelte sich die jährliche Krankenquote im Thüringer Justizvollzug seit dem Jahr 2000 (jährliche Gliederung nach Dienststellen)?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Krankenstand in den einzelnen Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs?
3. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung des Krankenstands seit dem Jahr 2000 auf den Dienstbetrieb in den Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs?
4. Aus welchen einzelnen Bestandteilen setzt sich die Krankenquote der Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs zusammen und wie wird sie errechnet?
5. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung besondere Faktoren, die die Krankenquote der Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs positiv oder negativ beeinflussen?
6. Was unternimmt die Landesregierung, um kurz- und langfristig eine Absenkung der Krankenquote in den Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs zu erreichen?
7. War die Entwicklung der Krankenquote in den Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs nach Kenntnis der Landesregierung in der Vergangenheit Bestandteil wissenschaftlicher Erhebungen oder Betrachtungen (Gliederung nach Jahr, Autor und Titel)?
8. Mit welchen nicht polizeilichen Einrichtungen, Vereinen oder Ähnlichem arbeitet die Landesregierung bezüglich einer möglichen Senkung der
Krankenquote in den Behörden und Dienststellen des Thüringer Justizvollzugs zusammen? Wie wird die Antwort begründet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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