Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) im September 2020 ist bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es in Thüringen eine Verordnung, die die Erstellung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen regelt? Falls ja, welche?
2. Wie viele Gemeinden und Städte in Thüringen haben nach Kenntnis der Landesregierung bislang Hitzeaktionspläne erstellt und in wie vielen Kommunen sind Hitzeaktionspläne bereits seit wann zur Anwendung gekommen?
3. Auf welcher Basis und nach welchen Kriterien wurden diese Hitzeschutzpläne erstellt?
4. Welche Stellen waren an der Entwicklung der Hitzeschutzpläne in den Kommunen beteiligt beziehungsweise gibt es Vorgaben an die fachliche Qualifikation der damit beauftragten Personen und Fachgruppen?
5. Welche Mittel in welcher Höhe stellt die Landesregierung für die Erstellung der Hitzeschutzpläne in den Kommunen pro Jahr unter welchem Haushaltstitel zur Verfügung?
6. Welche Mittel in welcher Höhe stellt die Landesregierung für das Hitze-Portal und das Hitze-Telefon pro Jahr unter welchem Haushaltstitel zur Verfügung?
7. Welche Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung für Informationskampagnen zum Hitzeschutz unter welchem Haushaltstitel bereits ausgegeben und welche Mittel in welcher Höhe sind für die Folgejahre eingeplant?
8. Auf welche Weise soll die Wirksamkeit der Hitzeschutzmaßnahmen des Landes evaluiert werden, durch wen, bis wann und verbunden mit welchen Kosten?