Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte wurden seit dem Jahr 2014 in ihrem Eingangsamt in den drei Laufbahngruppen in den Ruhestand versetzt
(jährliche Gliederung nach Laufbahngruppe)? Bei wie vielen Polizeivollzugsbeamten wird dies voraussichtlich in den kommenden zwei Jahren der Fall sein?
2. Wie viele Jahre haben diese Beamten vor der jeweiligen Ruhestandsversetzung Dienst im Eingangsamt versehen (durchschnittliche Angabe im Jahresvergleich und nach Laufbahngruppe)?
3. Wie viele Polizeivollzugsbeamte befinden sich nach jeweils 10, 15, 20 und 30 Dienstjahren noch immer im Eingangsamt (Gliederung nach Dienststelle und Laufbahngruppen)?
4. Wie viele Polizeivollzugsbeamte befinden sich seit jeweils wie vielen Jahren in der letzten Erfahrungsstufe ihres Amtes (Gliederung nach
Besoldungsstufen)?
5. Plant die Landesregierung zusätzliche Erfahrungsstufen in den Besoldungsstufen A7 bis A10? Wie wird die Antwort begründet?
6. Welche jeweiligen Gründe für eine ausgebliebene Beförderung liegen vor, wenn Polizeivollzugsbeamte mit dem Eingangsamt in den
Ruhestand versetzt werden?
7. Wie bewertet die Landesregierung derartige Ruhestandsversetzungen im Eingangsamt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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