Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/4718 in Drucksache 7/8522 ergeben sich Nachfragen. Das Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität kennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, welche eine Zuordnung von polizeilich festgestellten Taten zu den einzelnen Phänomenbereichen ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches Schimpfwort wurde im Zusammenhang mit der Straftat verwendet (Antwort zu Frage 9)?
2. Werden Anhänger der als rechtsextremistisch eingestuften Partei Freie Sachsen seitens der Landesregierung ebenfalls als Rechtsextremisten eingestuft oder behandelt (Antwort zu Frage 5)? Wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?
3. Welche einzelnen Tatbestände des Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität kennt die Landesregierung (Gliederung nach
Phänomenbereichen)?
4. Welche einzelnen dieser Tatbestände des Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität wurden für die Einstufung der Straftat nach § 185 Strafgesetzbuch in den Phänomenbereich -rechts- herangezogen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache