Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/4958 in Drucksache 7/8546 ergeben sich Nachfragen. Das Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität kennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, welche eine Zuordnung von polizeilich festgestellten Taten zu den einzelnen Phänomenbereichen ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden von den anwesenden Teilnehmern zum Abschluss der Veranstaltung alle drei Strophen des sogenannten Deutschlandlieds gesungen oder warum bezeichnet das Ministerium für Inneres und Kommunales die deutsche Nationalhymne wie in der Antwort zu Frage 1 erfolgt?
2. Welche einzelnen Tatbestände des Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität kennt die Landesregierung (Gliederung nach
Phänomenbereichen)?
3. Welche einzelnen dieser Tatbestände des Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität wurden für die Einstufung der Straftat nach § 130 Strafgesetzbuch in den Phänomenbereich -rechts- herangezogen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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