Die mit der Kleinen Anfrage 7/4725 abgefragte Höhe der Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste in und um Gemeinschafts- und Einzelunterkünften in Thüringen, aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Landkreisen für die Jahresscheiben von 2018 bis heute, wurde lediglich in Bezug auf wenige Kreise und hier auch äußerst lückenhaft beantwortet (Drucksache 7/8573). Ausweislich der entsprechenden Haushaltsbudgets in den Landeshaushalten handelt es sich hierbei aber um finanzielle Aufwendungen in beachtlicher Höhe. Es dürfte außer Frage stehen, dass die zweckentsprechende, angemessene und wirtschaftliche Verwendung dieser Mittel nicht nur im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung geprüft werden muss, sondern im Rahmen der Kontrollfunktion des Landtags auch durch Abgeordnete. Hierfür bedarf es jedoch einer entsprechenden Rückmeldung des tatsächlich entstandenen Aufwands. Das Fehlen entsprechender Informationen in der Antwort der Landesregierung selbst für bereits länger zurückliegende Jahre lässt eine erhebliche Kontrolllücke vermuten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Findet zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten einerseits sowie dem Freistaat Thüringen andererseits im Rahmen der Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eine Abrechnung oder Überprüfung der Höhe der in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten für Reinigungs- und Hausmeisterdienste statt und wenn ja, in welcher Weise?
2. Falls Frage 1 verneinend beantwortet wird, wie wird die Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der damit verbundenen Aufwendungen durch das ressortzuständige Ministerium beziehungsweise die Fachaufsicht überprüft?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache