Unter dem jeweiligen Titel 684 04 waren beziehungsweise sind im Kapitel 03 03 des Einzelplans 03 des Landeshaushaltsplans Zuwendungen an kommunalpolitische Vereinigungen ausgebracht, über die das Ministerium für Inneres und Kommunales als Bewilligungsbehörde gemäß der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen oder der von ihnen benannten Bildungsträger verfügt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche kommunalpolitischen Vereinigungen und/oder deren Bildungsträger haben in den Jahren 2019 bis 2023 Zuwendungen aus dem Titel 684 04 im Kapitel 0303 des Einzelplans 03 des Landeshaushaltsplans in welcher Höhe erhalten (bitte Aufgliederung nach Jahren mit Benennung der Zuwendungsempfänger und jeweiliger Höhe der Zuwendung)?
2. In welchem Verhältnis entfielen beziehungsweise entfallen die nach Frage 1 ausgereichten Zuwendungen auf die im Thüringer Landtag als Fraktion oder Parlamentarische Gruppe vertretenen Parteien als die der jeweiligen kommunalpolitischen Vereinigungen beziehungsweise deren benannten Bildungsträgern nahestehende Partei (bitte prozentuale Aufgliederung nach Zuwendungshöhe und Jahr)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache