Ich frage die Landesregierung:
1. Wann (Angabe in Monat und Jahr) wurde der politische Beamte, Präsident der Thüringer Landespolizeidirektion, seit Gründung der Behörde im Jahr 2012 neu besetzt?
2. In welchen Zeiträumen war der heutige Präsident des Thüringer Landeskriminalamts mit der Wahrnahme welcher leitenden Positionen in der Thüringer Landespolizeidirektion und dem Thüringer Landeskriminalamt betraut (Antwort mit Monats- und Jahresangabe)?
3. Wie oft wurde seit dem Jahr 2012 das Amt des Präsidenten der Thüringer Landespolizeidirektion neu besetzt, wovon in welchen Fällen im Vorfeld ein Bewerberverfahren unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich normierten Prinzips der Bestenauslese zur Anwendung kam (Gliederung nach Jahr und Monat der Neubesetzung sowie Art des Verfahrens)?
4. Soll bei der aktuell in Rede stehenden Neubesetzung der Stelle des politischen Beamten des Präsidenten der Thüringer Landespolizeidirektion ein Verfahren ohne das verfassungsrechtlich normierte Prinzip der Bestenauslese zur Anwendung kommen und wenn ja, wer hat diese Entscheidung in welcher dienstlichen Funktion getroffen (Entscheidung unter Berücksichtigung früherer Bewerberverfahren begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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