An den Fragesteller haben sich besorgte Eltern von Schülern des Staatlichen Gymnasiums „Friedrich Schiller“ in Bleicherode gewandt. An dem Gymnasium befänden sich derzeit mehrere schwangere Lehrerinnen im Beschäftigungsverbot, so dass aufgrund von Lehrermangel die Stundentafel nicht abgedeckt werden könne. Der Schulleitung lägen Bewerbungen von Lehrern vor, die unbedingt am Bleicheröder Gymnasium unterrichten wollten. Das Staatliche Schulamt Nordthüringen sähe jedoch von der Einstellung der Bewerber ab, weil die sich im Beschäftigungsverbot befindenden Lehrerinnen nach der Schwangerschaft an die Schule zurückkehren und die Stellen wieder besetzen würden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind Thüringer Schulleiter nach Auslaufen der letzten Corona-Schutzmaßnahmen am 7. April 2023 weiterhin dazu angehalten, die Handlungsanleitung für „Werdende Mütter im Thüringer Schuldienst“ anzuwenden und Lehrerinnen nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft vom Schuldienst zu entbinden?
2. Wie viele schwangere Lehrerinnen befanden sich mit Stichtag 31.August 2023 in einem Beschäftigungsverbot (bitte die Gesamtzahl auf die Staatlichen Schulämter aufschlüsseln und Zahl der Fälle am Gymnasium in Bleicherode angeben)?
3. Falls der Landesregierung die Situation am Gymnasium „Friedrich Schiller“ in Bleicherode bekannt ist, wieso werden die Lehrer nicht zumindest befristet eingestellt, damit der Unterricht während der Zeit des Beschäftigungsverbots nicht ausfällt?
4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um die von dieser Einstellungspraxis betroffenen Bewerber in Thüringen zu halten und nicht in die Nachbarbundesländer abwandern zu lassen?