Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will die Bundesregierung die sogenannte Wärmewende mittels Verbote und planwirtschaftlicher Eingriffe vorantreiben. Vor allem sollen dabei nur elektrisch betriebene Wärmepumpen die konventionellen Öl- und Gasheizungen ersetzen.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll sich bis zum Jahr 2030 die Zahl der Wärmepumpen von etwas über einer Million auf knapp sechs
Millionen erhöhen. Damit sind massive Kosten für die betroffenen Bürger verbunden, die für viele Menschen letztendlich einer Enteignung gleichkommen. Dabei eignen sich Wärmepumpen zudem vornehmlich für Neubauten, was ihren flächendeckenden Einsatz in der Realität erschwert. Die Stromnetze in Deutschland sind zudem nicht für eine solche Transformation ausgelegt. Schon heute kann Deutschlands größter Immobilienkonzern rund 70 Prozent seiner bereits installierten Wärmepumpen nicht nutzen, weil aufgrund zu niedriger Netzkapazitäten die Genehmigungen der lokalen Netzbetreiber fehlen. Diese gehen derzeit davon aus, dass der Stromverbrauch in Deutschland aufgrund der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme bis zum Jahr 2045 um mehr als das Doppelte steigen wird. Angesichts erheblich gestiegener Strompreise aufgrund von Energie- und insbesondere Stromknappheit sind die Wärmepumpenpläne unrealistisch. Der massenhafte Einbau von Wärmepumpen wird den Strompreis weiter in die Höhe treiben und die Versorgungssicherheit weiter verschlechtern. Die volatilen Erzeugungsträger Windenergie und Photovoltaik können den steigenden Bedarf nicht decken, die Energieimporte steigen damit zudem an. Es ist wahrscheinlich, dass der Betrieb der Wärmepumpen im Winter bei geringer Stromerzeugung durch Wind- und Solarkraft und gleichzeitigem Ausbleiben russischer Gaslieferungen und des Nichtbetriebs der noch funktionsfähigen deutschen Kernkraftwerke nur durch zusätzliche Kohleverstromung sichergestellt werden kann.
Um die planwirtschaftlichen Ziele ungeachtet der negativen Auswirkungen voranzutreiben, bedienen sich Bundesregierung und Landesregierung zahlreicher Subventionen und Förderprogramme auf Steuerzahlerkosten. Das verzerrt den marktwirtschaftlichen Wettbewerb und führt zu Wohlstandseinbußen. In Thüringen gibt es eine Vielzahl von entsprechenden Förderprogrammen, die zusammen mit weiteren Subventionen und die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes den Wettbewerb verzerren und das Prinzip der Technologieoffenheit unterlaufen. Daher müssen diese Programme beendet werden. Der planwirtschaftliche Ausbau von Wärmepumpen muss gestoppt werden.
Die Landesregierung hat in ihren Liegenschaften seit dem Jahr 2014 selbst nur eine einzige Wärmepumpe im Rahmen eines Neubaus installiert, deren Technik 95.000 Euro Kosten verursachte. Die ab dem Jahr 2024 geplanten Projekte in Landesliegenschaften sollen mehrere Hunderttausend Euro kosten. Das reale Beispiel der Landesliegenschaften zeigt, dass die Fokussierung die Wärmepumpentechnik in der Realität an bauliche, aber vor allem an finanzielle Grenzen stößt, die die Landesregierung und die Bundesregierung durch eine Hochsubventionierung zu überwinden versuchen, was den Steuerzahler immens belastet.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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