In Bürgergesprächen wurde geschildert, dass eine Beratungsstelle für Suchtfragen in der Stadt Hildburghausen aufgrund der Kündigung der
Räumlichkeiten nicht mehr in der Stadt bestehe respektive verzogen sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche und wie viele Suchtberatungsstellen in welcher Trägerschaft gibt es nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2014 im Landkreis Hildburghausen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und mit Standort angeben)?
2. Welche Landesmittel haben diese Beratungsstellen seit dem Jahr 2014 insgesamt und speziell zum Zweck der Miete entsprechender Räumlichkeiten erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob und, wenn ja, wann die genannte Beratungsstelle für Suchtfragen die angemieteten Räumlichkeiten aufgrund einer Kündigung verlassen musste?
4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob und, wenn ja, wie viele Patienten zum Zeitpunkt der Kündigung in den Räumlichkeiten dieser fraglichen Beratungsstelle untergebracht waren beziehungsweise betreut wurden?
5. An welchem Standort und ab wann wird diese Beratungsstelle nach Kenntnis der Landesregierung wiedereröffnen?
6. Falls die Beratungsstelle an einem anderen Standort weiterbetrieben wird, erfolgt dies nach Kenntnis der Landesregierung im gleichen Umfang wie zuvor?
7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die inzwischen erfolgende Nutzung beziehungsweise den beabsichtigten Zweck der Nutzung der erwähnten Räumlichkeiten der Beratungsstelle vor?
8. Wird die zwischenzeitlich erfolgende oder geplante Nutzung der Räumlichkeiten durch das Land gefördert?
a) Falls ja, zu welchem Zweck sind im Einzelnen welche Mittel bisher geflossen (bitte unter Angabe der Haushaltstitel)?

b) In welcher Höhe und für welchem Zeitraum sind weitere Fördermittel zu dem oben genannten Zweck eingeplant (bitte unter Angabe der Haushaltstitel)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache