Ich frage die Landesregierung:
1. Wie stellt sich die Entwicklung der Straftatenbelastung der drei bisherigen kriminogenen Orte in der Landeshauptstadt (Erfurter Anger, Magdeburger Allee und Willy-Brandt-Platz) seit Beginn der jeweiligen Einstufung dar (Gliederung nach Teilbereichen und Jahren wie in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/4292 in Drucksache 7/7757)?
2. Welche Straftaten mit Relevanz für die Einstufung wurden im Jahr 2022 an dem neu als dauerhaft kriminogener Ort in Eisenach im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2a Polizeiaufgabengesetz festgestellt (jeweilige Nennung der festgestellten Delikte in den einzelnen Teilbereichen mit Anzahl und in der Reihenfolge der Erheblichkeit der Relevanz für die Einstufung)?
3. Welche Entwicklung hat die Straftatenbelastung des neu eingestuften kriminogenen Orts in Eisenach in den letzten fünf Jahren genommen (Gliederung nach Teilbereichen und Jahren wie in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/4292 in Drucksache 7/7757)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache