Die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mildert die hohen Belastungen, denen Gastronomiebetriebe ausgesetzt sind, doch leiden die Gastronomiebetriebe ungeachtet der Ermäßigung nach wie vor unter den Folgen der Coronamaßnahmenpolitik und unter der Last der Inflation sowie der damit verbundenen Kaufzurückhaltung der Kunden.
Es braucht ambitioniertere Entlastungsmaßnahmen als nur die Beibehaltung des Status quo, um der Branche wieder Luft zum Atmen zu lassen. Um eine anhaltende Entlastung zu bewirken und der Branche eine Zukunftsperspektive zu sichern, gilt es deshalb, nicht nur von Steuererhöhungen abzusehen, sondern die steuerliche Belastung umfassend und dauerhaft zu reduzieren.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache